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Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

Cannabis wird für alle ab 18 Jahren legal – mit Einschränkungen: Daheim dürfen bis zu 50 Gramm gelagert werden. Unterwegs dürfen Volljährige höchstens 25 Gramm und diese nur für den Eigengebrauch dabei haben. Die Weitergabe und der Verkauf der Droge bleiben verboten.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt.

Link zur Quelle Bundesministerium für Gesundheit

Cannabisgesetz (CanG)

Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.

Link zur Quelle

Update 25.04.2024

Bundesgesetzblatt Teil 1

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